Viele Makler arbeiten mit einer Branchensoftware für Objekte und Exposés, die Rechnungen aber schreiben sie in Lexware Office. Über den Steuerberater-Zugang sehen wir Ausgangsrechnungen, Belege und Bankumsätze direkt – ohne Exportdateien und ohne Pendelordner.
Provisionsrechnungen richtig aufsetzen
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision häufig, sodass für einen Abschluss mehrere Rechnungen entstehen. Wir achten darauf, dass jede Rechnung die Pflichtangaben und die Umsatzsteuer korrekt ausweist und dass offene Posten nicht untergehen. Platzt ein Geschäft nachträglich und erstatten Sie Provision zurück, wird die Umsatzsteuer entsprechend berichtigt.
Fahrzeug, Marketing und Portale
Besichtigungen bedeuten viele Kilometer. Für den Firmenwagen klären wir, ob Fahrtenbuch oder pauschale Versteuerung der Privatnutzung günstiger ist. Kosten für Immobilienportale, Fotografie, Exposés und Online-Werbung sind Betriebsausgaben. Bei Werbeanbietern mit Sitz im EU-Ausland schulden Sie die Umsatzsteuer meist selbst (Reverse Charge) und ziehen sie zugleich als Vorsteuer ab – das muss in der Voranmeldung korrekt auftauchen.
Gewerbesteuer und Rechtsform
Immobilienmakler sind gewerblich tätig. Als Einzelunternehmer haben Sie einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag, und die Gewerbesteuer wird ganz oder teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei stabil hohen Gewinnen kann eine GmbH interessant werden – Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zur Steuerberatung für die GmbH, eine erste Einschätzung liefert der GmbH-Rechner. Vermitteln Sie zusätzlich Versicherungen oder Finanzierungen, beachten Sie die abweichenden Regeln auf der Seite für Versicherungsmakler.