Branche · Heilberufe

Steuerberater für Heilberufe – Praxis und Apotheke digital betreut

Als Steuerberater für Heilberufe betreuen wir Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen und Apotheken. Wir kennen die Abrechnungswege über Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen und Rechenzentren ebenso wie die Grenze zwischen steuerfreier Heilbehandlung und steuerpflichtigen Umsätzen. Die Buchhaltung läuft direkt in Ihrem Lexware Office – papierlos und mit festem Ansprechpartner.

  • Steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze sauber getrennt
  • KV-, Kassen- und Rezeptabrechnungen mit der Bank abgeglichen
  • Monatliche BWA bis zum 5. des Folgemonats
Branchenwissen

Was ein Steuerberater für Heilberufe im Blick behält

Praxen und Apotheken arbeiten im selben Gesundheitsmarkt, steuerlich aber nach sehr unterschiedlichen Regeln. Diese Punkte entscheiden über Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und die Art der Gewinnermittlung.

Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei

Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten und ähnlichen Heilberufen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ihre Rechnungen an Patienten und die Abrechnungen mit Kassen enthalten deshalb in aller Regel keine Umsatzsteuer.

Ohne therapeutisches Ziel kein Steuerprivileg

Die Befreiung gilt nur für Leistungen mit therapeutischem Ziel. Rein ästhetische Behandlungen, bestimmte Gutachten oder der Verkauf von Produkten können umsatzsteuerpflichtig sein. Wo die Grenze liegt, ist eine Frage des Einzelfalls – wir prüfen Ihr Leistungsangebot darauf.

Grundsätzlich kein Vorsteuerabzug

Wer nur steuerfreie Heilbehandlungen erbringt, kann die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen grundsätzlich nicht abziehen. Umsatzsteuer auf Geräte, Praxisausstattung, Software oder Miete ist für Sie echter Aufwand. Bei Investitionen rechnen Sie deshalb mit Bruttopreisen.

Freier Beruf, keine Gewerbesteuer

Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten sind in der Regel Freiberufler im Sinne von § 18 EStG und zahlen keine Gewerbesteuer. Sie dürfen ihren Gewinn unabhängig von der Umsatzhöhe per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Apotheken sind dagegen Gewerbebetriebe.

Vorsicht bei gewerblichen Nebentätigkeiten

Verkauft eine Gemeinschaftspraxis in Form einer Personengesellschaft zum Beispiel Produkte, kann diese gewerbliche Tätigkeit auf die gesamten Einkünfte abfärben – mit Gewerbesteuer auf den ganzen Gewinn. Ob und wie man das vermeidet, klären wir im Einzelfall, bevor ein neues Angebot startet.

Reverse Charge trotz Steuerbefreiung

Beziehen Sie Software, Online-Werbung oder Cloud-Dienste von ausländischen Anbietern, schulden Sie die Umsatzsteuer darauf häufig selbst (§ 13b UStG). Weil die Vorsteuer bei steuerfreien Umsätzen nicht abziehbar ist, wird diese Steuer zur echten Belastung – und muss angemeldet werden.

Belegfluss

Von der Abrechnung bis zur BWA Ihrer Praxis

Patienten & KassenKV, Kassen, Privat
AbrechnungsstellenAuszahlungen und Gebühren
Lexware OfficeBelege und Bankumsätze
LXOLXOprüft, bucht, meldet
AuswertungBWA und Steuern
Vier Berufe

Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Apotheken

Jeder Heilberuf hat eigene Abrechnungswege und eigene steuerliche Stolpersteine. Deshalb richten wir die Buchhaltung nicht nach Schema F ein, sondern nach der Art Ihrer Praxis oder Apotheke.

Steuerberater für Ärzte: KV-Abrechnung und Privatliquidation

Kassenärzte erhalten von der Kassenärztlichen Vereinigung laufende Abschlagszahlungen und nach Quartalsende die Abrechnung mit Restzahlung oder Verrechnung. Wir buchen Abschläge und Quartalsabrechnungen getrennt und gleichen sie mit den Zahlungseingängen ab, damit Honorarkürzungen oder Rückforderungen auffallen. Privatliquidationen laufen häufig über eine Abrechnungsstelle, die Honorare gesammelt auszahlt und Gebühren abzieht – auch diese Abrechnungen ordnen wir den Bankumsätzen zu. Bieten Sie Selbstzahlerleistungen an, prüfen wir, welche davon umsatzsteuerpflichtig sein können.

Steuerberater für Zahnärzte: Fremdlabor oder Eigenlabor

Zahnärzte rechnen ihre Kassenleistungen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab, Privatleistungen direkt oder über eine Abrechnungsstelle. Steuerlich wichtig ist die Laborfrage: Rechnungen eines Fremdlabors gehen in Ihre steuerfreie Behandlung ein, die darin enthaltene Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht als Vorsteuer abziehbar. Fertigen Sie Zahnersatz im eigenen Labor, sind diese Leistungen dagegen umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit dem ermäßigten Steuersatz. Dann sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen nötig, und die Vorsteuer aus Laborkosten wird je nach Zuordnung ganz oder anteilig abziehbar. Wir trennen die Laborumsätze von Beginn an sauber in der Buchhaltung.

Steuerberater für Physiotherapeuten: Kassen, Privatpatienten, Selbstzahler

Physiotherapeuten rechnen Verordnungen mit den Krankenkassen ab, oft über ein Abrechnungszentrum, das Zahlungen gesammelt weiterleitet. Dazu kommen Zuzahlungen der Patienten, Privatrechnungen und Selbstzahlerangebote. Kurse oder Massagen ohne therapeutisches Ziel sowie der Verkauf von Hilfsmitteln oder Pflegeprodukten können umsatzsteuerpflichtig sein. Arbeiten freie Mitarbeiter in Ihrer Praxis, lohnt sich ein Blick auf deren Status, damit keine Scheinselbständigkeit entsteht.

Steuerberater für Apotheken: Warenwirtschaft, Kasse und Inventur

Apotheken sind gewerblich tätig. Sie zahlen Gewerbesteuer, ihre Umsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, und je nach Artikel gelten unterschiedliche Steuersätze. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag, und die Gewerbesteuer wird ganz oder teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Kasse muss mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO arbeiten. Rezepte rechnen Apotheken über ein Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab – diese Zahlungen gleichen wir ebenso ab wie Kasseneinnahmen und Großhandelsrechnungen. Zum Bilanzstichtag gehört eine Inventur des Warenbestands, die wir mit den Daten aus Ihrer Warenwirtschaft abstimmen.

Viele Gemeinsamkeiten mit anderen Katalogberufen finden Sie auch auf unserer Seite für Freiberufler.

Praxis

Lexware Office in Praxis und Apotheke

Lexware Office (früher lexoffice) passt besonders gut zu kleineren Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapiepraxen: Belege landen per Upload, App oder E-Mail im System, Bankumsätze kommen automatisch, und wir arbeiten über den Steuerberater-Zugang direkt in Ihrem Konto. Ihre Praxissoftware bleibt für Termine und Patientenabrechnung zuständig. In Lexware Office landen die Ergebnisse: KV-Abrechnungen, Sammelabrechnungen der Abrechnungsstellen und Rezeptabrechnungen als PDF, gebucht und mit dem Zahlungseingang verknüpft.

Apotheken: Daten aus der Warenwirtschaft übernehmen

In der Apotheke entstehen die meisten Umsatz- und Wareneinsatzdaten in Warenwirtschaft und Kassensystem. Diese Daten übernehmen wir per Import oder Schnittstelle, soweit Ihr System das hergibt – welcher Weg bei Ihnen funktioniert, klären wir vor dem Start, statt pauschal etwas zu versprechen.

Praxisgründung und Praxiskauf

Beim Kauf einer Praxis zahlen Sie meist nicht nur für Inventar und Geräte, sondern auch für den Praxiswert. Dieser wird über mehrere Jahre abgeschrieben; die Nutzungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob Sie eine Einzelpraxis übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis eintreten. Wie der Kaufpreis aufgeteilt wird, hat deshalb direkte steuerliche Folgen. Neue Geräte schreiben Sie über ihre Nutzungsdauer ab, mit dem Bruttobetrag, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. Für die Finanzierung erwartet die Bank belastbare Zahlen – eine monatliche oder testierte BWA schafft hier Vertrauen.

Praxisteam und Rechtsform

Medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, angestellte Therapeuten, Auszubildende und Minijobber gehören in fast jede Praxis. Die Lohnbuchhaltung bieten wir nach individuellem Angebot an. Wächst die Praxis zum Medizinischen Versorgungszentrum oder soll eine GmbH gegründet werden, ändern sich Haftung, Steuerlast und Buchführungspflichten – eine GmbH ist stets gewerbesteuerpflichtig. Mehr dazu auf unserer Seite zur Steuerberatung für die GmbH.

Wichtig: Planen Sie neue Selbstzahlerangebote, einen Produktverkauf oder ein Eigenlabor, sprechen Sie uns vorher an. Ob Umsatzsteuer anfällt oder eine gewerbliche Tätigkeit auf die Praxis abfärbt, lässt sich vor dem Start meist einfacher gestalten als hinterher korrigieren.

Welche Leistung zu Ihrer Praxis oder Apotheke passt

Welche Leistung zu Ihrer Praxis oder Apotheke passt
AusgangslagePassende LeistungPreis netto
Arztpraxis oder Therapiepraxis, Belege laufend in Lexware OfficeFinanzbuchhaltung mit Abgleich von KV- und Kassenabrechnungenab 209 €/Monat
Praxis oder Apotheke, die alles aus einer Hand möchteSteuerberater-Flatrate: Fibu, Jahresabschluss, laufende Beratung, monatliche BWA, USt-Voranmeldungab 397 €/Monat
Sie buchen selbst und möchten SicherheitKontrollbuchung: LXO prüft Ihre Buchungen regelmäßignach Angebot
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz mit InventurJahresabschlussab 1.190 €/Jahr
Praxiskauf, Gerätefinanzierung, BankgesprächTestierte BWAab 790 €/Jahr
Eigenlabor, Rechtsform, MVZ, SelbstzahlerleistungenSteuerberatungab 135 €/Stunde
MFA, ZFA, Therapeuten, MinijobberLohnbuchhaltungnach Angebot

Alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt. Einmalige Onboarding-Gebühr 450 € netto. Verbindliches Angebot nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf

So starten Praxen und Apotheken mit uns

  1. 1

    Erstgespräch

    In rund 30 Minuten per Telefon oder Video sprechen wir über Ihre Abrechnungswege, Selbstzahlerleistungen, ein mögliches Eigenlabor oder Ihre Warenwirtschaft. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

    kostenlos
  2. 2

    Lexware Office verbinden

    Sie geben uns den Steuerberater-Zugang frei. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater, die Datenübernahme und die Vollmachten. Einmalige Onboarding-Gebühr: 450 € netto.

    Start in 48 Std.
  3. 3

    Laufende Betreuung

    Wir buchen, gleichen KV-, Kassen- und Rezeptabrechnungen mit der Bank ab und liefern die BWA bis zum 5. des Folgemonats – mit einem festen Ansprechpartner statt Callcenter.

    monatlich
FAQ

Häufige Fragen aus Praxen und Apotheken

Müssen Ärzte Umsatzsteuer zahlen?
Heilbehandlungen von Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer kann aber für Leistungen ohne therapeutisches Ziel anfallen, etwa rein ästhetische Behandlungen, bestimmte Gutachten oder Produktverkäufe. Welche Ihrer Leistungen betroffen sind, prüfen wir im Einzelfall.
Warum bekomme ich als Arzt oder Physiotherapeut keine Vorsteuer zurück?
Der Vorsteuerabzug ist bei Kosten ausgeschlossen, die mit steuerfreien Umsätzen zusammenhängen. Bei reinen Heilbehandlungen ist die Umsatzsteuer auf Ihre Eingangsrechnungen deshalb Aufwand. Bei Geräten erhöht sie die Anschaffungskosten und wirkt über die Abschreibung.
Zahlen Zahnärzte mit Eigenlabor Umsatzsteuer?
Ja, Zahnersatz aus dem eigenen Labor ist umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit dem ermäßigten Steuersatz. Im Gegenzug kann Vorsteuer aus den zugehörigen Kosten ganz oder anteilig abziehbar sein. Die genaue Aufteilung klären wir mit Ihnen.
Müssen Physiotherapeuten Gewerbesteuer zahlen?
In der Regel nicht, denn Physiotherapeuten üben einen freien Beruf nach § 18 EStG aus. Gewerbliche Nebentätigkeiten wie der Verkauf von Produkten können das in einer Personengesellschaft aber ändern. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie solche Angebote steuerlich sauber aufstellen.
Passt Lexware Office auch für Apotheken?
Für viele Apotheken ja, wenn Umsatz- und Wareneinsatzdaten aus Warenwirtschaft und Kasse per Import oder Schnittstelle übernommen werden können. Ob das mit Ihrem System funktioniert, klären wir im Erstgespräch. Kasse, TSE und Inventur behalten wir in jedem Fall im Blick.
Kann ich als Arzt meine Buchhaltung selbst in Lexware Office machen?
Ja. Mit unserer Kontrollbuchung buchen Sie selbst, und wir prüfen Ihre Buchungen regelmäßig. Wer keine Zeit dafür hat, gibt die Finanzbuchhaltung komplett an uns ab – ab 209 €/Monat netto.

Mehr Zeit für Ihre Patienten – wir übernehmen die Zahlen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Umsatzsteuer, Abrechnungswege und den Start mit Lexware Office. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot – und können innerhalb von 48 Stunden starten.

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Kostenloses Erstgespräch