Branche · Bau & Ausbaugewerbe

Steuerberater für Bauunternehmen – vom Rohbau bis zur letzten Fliese

Als Steuerberater für Bauunternehmen und das Ausbaugewerbe kennen wir die typischen Stolperstellen: Reverse Charge nach § 13b UStG, Bauabzugsteuer, Abschlagsrechnungen und teilfertige Arbeiten zum Jahresende. Ob Bauunternehmer, Fliesenleger, Trockenbauer, Maler oder Dachdecker – wir betreuen Sie digital über Ihr Lexware-Office-Konto, bundesweit.

  • Reverse Charge und Freistellungsbescheinigung im Blick
  • Abschlags- und Schlussrechnungen sauber verbucht
  • Fester Ansprechpartner statt Callcenter
Besonderheiten am Bau

Steuerberater für Bauunternehmen: sechs Themen, die zählen

Bauleistungen folgen eigenen Regeln bei Umsatzsteuer, Lohn und Jahresabschluss. Diese sechs Themen begegnen uns bei Bau- und Ausbaubetrieben regelmäßig.

Reverse Charge nach § 13b UStG

Erbringen Sie Bauleistungen an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet dieser die Umsatzsteuer. Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, sondern den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Als Nachweis der Bauleistereigenschaft dient in der Regel die Bescheinigung USt 1 TG des Finanzamts.

Bauabzugsteuer und Freistellung

Unternehmerische Auftraggeber müssen von Bauleistungen grundsätzlich 15 % einbehalten und an das Finanzamt abführen (§ 48 EStG) – es sei denn, Sie legen eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Wir beantragen sie für Sie und behalten die Befristung im Blick.

Abschlagsrechnungen und Anzahlungen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit dem Zahlungseingang, nicht erst mit der Fertigstellung. In der Schlussrechnung sind erhaltene Abschläge und die darauf entfallende Steuer abzuziehen – sonst droht eine doppelte Steuerschuld.

Teilfertige Arbeiten im Jahresabschluss

Bilanzierende Betriebe weisen zum Stichtag nicht abgenommene Baustellen als unfertige Leistungen aus, bewertet mit den Herstellungskosten. Der Gewinn entsteht grundsätzlich erst mit der Abnahme. Dafür brauchen wir zum Jahresende eine Aufstellung Ihrer laufenden Baustellen.

Lohn, SOKA-BAU und Sofortmeldung

Betriebe, die unter die Bau-Tarifverträge fallen, melden zusätzlich an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU). Das Baugewerbe unterliegt außerdem der Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. In den Wintermonaten kann das Saison-Kurzarbeitergeld eine Rolle spielen.

Subunternehmer im Griff

Wer Nachunternehmer einsetzt, sollte Freistellungsbescheinigung und Rechnungsangaben bei jeder Rechnung prüfen und schuldet bei Bauleistungen oft selbst die Umsatzsteuer. Bei Versäumnissen kann der Auftraggeber unter Umständen für Steuern oder Sozialabgaben des Subunternehmers haften.

Belegfluss

So laufen Ihre Zahlen – von der Baustelle bis zur BWA

BaustelleAufmaß, Abschläge, Rechnungen
SubunternehmerRechnungen und Nachweise
Lexware OfficeBelege und Bankumsätze
LXOLXOprüft, bucht, meldet
AuswertungBWA bis zum 5. des Monats
Fliesenleger

Steuerberater für Fliesenleger: Subauftrag, Badsanierung, Großhandel

Fliesenlegerbetriebe arbeiten oft in zwei Welten gleichzeitig: als Nachunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer und direkt für private Bauherren, etwa bei der Badsanierung. Steuerlich entstehen daraus zwei grundverschiedene Rechnungen – und genau hier passieren die meisten Fehler.

Auftrag vom Bauunternehmen

Ist Ihr Auftraggeber selbst Bauleister, rechnen Sie netto mit Reverse-Charge-Hinweis ab. Lassen Sie sich die Bauleistereigenschaft nachweisen und legen Sie Ihre eigene Freistellungsbescheinigung vor, damit der Auftraggeber keine Bauabzugsteuer einbehält. Fehlt sie, kommen nur 85 % Ihres Rechnungsbetrags auf dem Konto an, und der Rest muss erst über das Finanzamt zurückgeholt werden.

Badsanierung für Privatkunden

Private Bauherren erhalten eine reguläre Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Weil viele Kunden die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nutzen möchten, sollten Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Wie das funktioniert, erklären wir auf unserer Seite für Handwerksbetriebe.

Material und Fahrzeug

Fliesen, Kleber und Abdichtung machen einen großen Teil der Kosten aus. Großhandelsrechnungen landen per Upload oder E-Mail in Lexware Office und werden mit den Bankumsätzen abgeglichen. Für den Transporter oder Firmen-Pkw klären wir, wie eine private Nutzung zu behandeln ist und ob ein Fahrtenbuch sinnvoll ist.

Lexware Office am Bau

So läuft Ihre Baubuchhaltung in Lexware Office

Lexware Office (früher lexoffice) deckt die Rechnungsarten ab, die Bau- und Ausbaubetriebe täglich brauchen: Angebote, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Rechnungen mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Steuerkennzeichen und Rechnungstexte richtig eingerichtet sind.

Belege fotografieren Sie direkt auf der Baustelle mit der App, Bankumsätze laufen automatisch ein. Über den Steuerberater-Zugang ordnen wir Eingangsrechnungen von Subunternehmern richtig zu und erfassen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Beträge, die Sie selbst als Leistungsempfänger nach § 13b UStG schulden. Ihre BWA liegt bis zum 5. des Folgemonats vor – hilfreich, um Liquidität zwischen zwei Abschlagszahlungen zu planen.

Auch beim Versand wird die E-Rechnung im B2B-Geschäft ab 2027 bzw. 2028 schrittweise Pflicht. Was das für Ihre Rechnungen bedeutet, lesen Sie im Beitrag zur E-Rechnung mit Lexware Office. Reinigungsbetriebe, die für Baufirmen arbeiten, finden ähnliche Reverse-Charge-Regeln auf unserer Seite zur Gebäudereinigung.

Welche Leistung passt zu Ihrem Baubetrieb?

Welche Leistung passt zu Ihrem Baubetrieb?
LeistungPassend fürPreis (netto)
Finanzbuchhaltung inkl. USt-Voranmeldung und BWABetriebe, die ihre Belege digital in Lexware Office sammelnab 209 €/Monat
KontrollbuchungEigenbucher, die selbst in Lexware Office buchennach Angebot
JahresabschlussBilanzierende Bau-GmbH und Einzelunternehmen mit laufenden Baustellenab 1.190 €/Jahr
LohnbuchhaltungBetriebe mit gewerblichen Mitarbeitenden auf der Baustelleindividuell nach Angebot
Steuerberater-FlatrateFibu, Jahresabschluss, laufende Beratung, monatliche BWA und USt-Voranmeldung aus einer Handab 397 €/Monat
Steuerberatung nach AufwandEinzelfragen, etwa zur Einordnung als Bauleistungab 135 €/Stunde

Alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt. Einmalige Onboarding-Gebühr 450 € netto. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Wichtig: Ob eine Leistung als Bauleistung im Sinne von § 13b UStG gilt, hängt vom Einzelfall ab – etwa bei reinen Materiallieferungen, kleineren Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Klären Sie die Einordnung im Zweifel vor der Rechnungsstellung, denn eine falsch ausgestellte Rechnung lässt sich später nur mit Aufwand korrigieren.
Ihr Start

In drei Schritten zum Steuerberater für Ihren Baubetrieb

  1. 1

    Erstgespräch

    In rund 30 Minuten besprechen wir Gewerk, Auftraggeberstruktur, Mitarbeiterzahl und offene steuerliche Themen – etwa eine fehlende Freistellungsbescheinigung. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

    kostenlos
  2. 2

    Lexware Office verbinden

    Sie geben uns den Steuerberater-Zugang zu Ihrem Lexware-Office-Konto. Wir übernehmen die Abstimmung mit Ihrem bisherigen Berater, die Datenübernahme und die Vollmachten.

    Start in 48 Stunden
  3. 3

    Laufende Betreuung

    Wir buchen, melden die Umsatzsteuer und behalten Fristen und Bescheinigungen im Blick. Ihr fester Ansprechpartner kennt Ihren Betrieb und ist per Telefon oder Video erreichbar.

FAQ

Häufige Fragen von Bauunternehmen und Fliesenlegern

Was macht ein Steuerberater für Fliesenleger anders?
Ein Steuerberater für Fliesenleger achtet vor allem auf die richtige Rechnungsstellung je nach Auftraggeber: Reverse Charge bei Aufträgen von Bauunternehmen, reguläre Umsatzsteuer bei Privatkunden. Hinzu kommen die Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer und bei Mitarbeitenden die lohnrechtlichen Besonderheiten des Baugewerbes.
Wie bekomme ich eine Freistellungsbescheinigung?
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Sie wird erteilt, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint – offene Rückstände oder fehlende Steuererklärungen können also im Weg stehen. Wir stellen den Antrag für Sie und denken rechtzeitig an die Verlängerung.
Gilt Reverse Charge bei jeder Rechnung an ein Bauunternehmen?
Nein. Die Steuerschuld geht nur über, wenn Sie eine Bauleistung erbringen und Ihr Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt. Liegt kein Nachweis wie die Bescheinigung USt 1 TG vor, sollte die Einordnung vor der Rechnung geklärt werden.
Wie werden Abschlagsrechnungen gebucht?
Erhaltene Anzahlungen werden zunächst als solche erfasst, die Umsatzsteuer wird mit dem Zahlungseingang fällig. Mit der Schlussrechnung werden die Abschläge verrechnet. Wir prüfen, dass Abschlags- und Schlussrechnungen in Lexware Office zusammenpassen.
Betreuen Sie auch Trockenbauer, Maler und Dachdecker?
Ja. Die Grundthemen – § 13b UStG, Bauabzugsteuer, Abschlagsrechnungen – sind für alle Gewerke ähnlich. Unterschiede gibt es etwa bei Tarifverträgen und Sozialkassen. Betriebe mit Schwerpunkt Kundendienst und Reparatur finden weitere Hinweise auf unserer Seite für Handwerksbetriebe.
Muss ich für die Betreuung nach Lünen kommen?
Nein. Wir betreuen Bau- und Ausbaubetriebe bundesweit digital per Telefon und Video, ein persönliches Treffen ist nach Absprache möglich. Ihre Unterlagen liegen papierlos in Lexware Office, Sie müssen keine Ordner mehr verschicken.

Ihr Steuerberater für Bau und Ausbau – digital und bundesweit

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen uns Ihre Situation an und starten auf Wunsch innerhalb von 48 Stunden.

Erstgespräch buchen
Kostenloses Erstgespräch