Fliesenlegerbetriebe arbeiten oft in zwei Welten gleichzeitig: als Nachunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer und direkt für private Bauherren, etwa bei der Badsanierung. Steuerlich entstehen daraus zwei grundverschiedene Rechnungen – und genau hier passieren die meisten Fehler.
Auftrag vom Bauunternehmen
Ist Ihr Auftraggeber selbst Bauleister, rechnen Sie netto mit Reverse-Charge-Hinweis ab. Lassen Sie sich die Bauleistereigenschaft nachweisen und legen Sie Ihre eigene Freistellungsbescheinigung vor, damit der Auftraggeber keine Bauabzugsteuer einbehält. Fehlt sie, kommen nur 85 % Ihres Rechnungsbetrags auf dem Konto an, und der Rest muss erst über das Finanzamt zurückgeholt werden.
Badsanierung für Privatkunden
Private Bauherren erhalten eine reguläre Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Weil viele Kunden die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nutzen möchten, sollten Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Wie das funktioniert, erklären wir auf unserer Seite für Handwerksbetriebe.
Material und Fahrzeug
Fliesen, Kleber und Abdichtung machen einen großen Teil der Kosten aus. Großhandelsrechnungen landen per Upload oder E-Mail in Lexware Office und werden mit den Bankumsätzen abgeglichen. Für den Transporter oder Firmen-Pkw klären wir, wie eine private Nutzung zu behandeln ist und ob ein Fahrtenbuch sinnvoll ist.