Unternehmensform · Kleinunternehmer

Steuerberatung und Buchhaltung für Kleinunternehmer – einfach, aber richtig

Die Kleinunternehmerregelung nimmt Ihnen die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ab – nicht aber Einkommensteuer, Grenzwerte und Rechnungspflichten. Wir verbinden Steuerberatung für Kleinunternehmer und schlanke Buchhaltung für Kleinunternehmer in Lexware Office, damit Sie die Vorteile nutzen und die Grenzen im Blick behalten.

  • Umsatzgrenzen nach § 19 UStG laufend im Blick
  • Rechnungen mit korrektem Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • Klare Entscheidung, wann sich die Regelbesteuerung lohnt

Die Kleinunternehmerregelung seit 2025 auf einen Blick

Die Kleinunternehmerregelung seit 2025 auf einen Blick
ThemaWas gilt
Umsatz im Vorjahrhöchstens 25.000 €
Umsatz im laufenden Jahrhöchstens 100.000 €
Überschreiten der 100.000 € im laufenden JahrDie Regelung entfällt ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird – nicht erst im Folgejahr
Ausgangsrechnungenohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung
Eingangsrechnungenkein Vorsteuerabzug
Verzicht auf die Regelungmöglich, bindet für fünf Kalenderjahre
E-RechnungEmpfang Pflicht, Ausstellung nicht
Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuerfallen wie bei jedem Unternehmen an

Maßgeblich sind Nettoumsätze. Vereinfachte Darstellung; für das Jahr der Gründung und für einzelne Umsatzarten gelten Besonderheiten, die wir im Einzelfall prüfen.

Belegfluss

Vom ersten Umsatz bis zur Steuererklärung

KundenRechnungen ohne USt
BelegeEinnahmen und Ausgaben
Lexware Officeals Kleinunternehmer eingerichtet
LXOLXOprüft, bucht, meldet
SteuernEÜR und Einkommensteuer
Besonderheiten

Steuerberatung für Kleinunternehmer: worauf es ankommt

Kleinunternehmer heißt nicht steuerfrei. Diese sechs Punkte sorgen in der Praxis am häufigsten für Rückfragen.

Zwei Grenzen, zwei Zeitpunkte

Seit 2025 gilt die Regelung nach § 19 UStG, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der Umsatz umsatzsteuerpflichtig, mit dem das passiert.

Rechnung ohne Umsatzsteuer

Auf Ihren Rechnungen weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, sondern geben einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer an. Wird versehentlich doch Umsatzsteuer ausgewiesen, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt – auch als Kleinunternehmer.

Kein Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe holen Sie sich nicht vom Finanzamt zurück. Sie ist für Sie Teil der Kosten und mindert als Betriebsausgabe den Gewinn. Bei größeren Anschaffungen ist das der wichtigste Nachteil der Regelung.

Leistungen aus dem Ausland

Beziehen Sie Leistungen von Unternehmen im Ausland, etwa Online-Werbung oder Software, kann die Steuerschuld auf Sie als Empfänger übergehen (§ 13b UStG). Das gilt auch für Kleinunternehmer: Die Steuer ist dann an das Finanzamt abzuführen, ohne dass Sie sie als Vorsteuer abziehen können.

Einkommen- und Gewerbesteuer

Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Ihren Gewinn versteuern Sie mit der Einkommensteuer, als Gewerbetreibender kommt ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € auch Gewerbesteuer hinzu. Vorauszahlungen sind daher auch für Kleinunternehmer möglich.

Einfache EÜR

Die meisten Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und übermitteln sie mit der Anlage EÜR. Da Umsatzsteuer und Vorsteuer wegfallen, ist die Buchhaltung schlank – Belege und Zahlungen müssen trotzdem vollständig erfasst sein.

Praxis mit Lexware Office

Buchhaltung für Kleinunternehmer in Lexware Office einrichten

Lexware Office (früher lexoffice) kennt die Kleinunternehmerregelung. Richtig eingestellt, schreibt die Software Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit dem passenden Hinweis – und Sie behalten Ihre Umsätze laufend im Blick. Als Steuerberater für Kleinunternehmer arbeiten wir über den Steuerberater-Zugang direkt in Ihrem Konto.

Was wir zum Start einstellen und prüfen

  • Kleinunternehmerregelung in den Einstellungen hinterlegt, damit Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt werden
  • Hinweistext auf der Rechnungsvorlage geprüft
  • Kategorien für Ausgaben brutto, da keine Vorsteuer abgezogen wird
  • Leistungen ausländischer Anbieter markiert, bei denen die Steuerschuld auf Sie übergehen kann
  • Bankkonto verbunden, damit Zahlungen automatisch Belegen zugeordnet werden

E-Rechnungen empfangen

Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen von inländischen Geschäftskunden empfangen und verarbeiten können. Selbst ausstellen müssen Sie E-Rechnungen dagegen nicht. In Lexware Office lassen sich eingehende E-Rechnungen direkt als Beleg erfassen; Details erklärt unser Beitrag E-Rechnung mit Lexware Office.

Grenzen im Blick behalten

Weil die Regelung im laufenden Jahr sofort entfällt, sobald die 100.000-€-Grenze überschritten wird, lohnt ein regelmäßiger Blick auf die Umsätze. Wer nah an den Grenzen liegt, plant mit uns, ab wann Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden müssen. Mit der Kontrollbuchung buchen Sie selbst und wir prüfen regelmäßig; wer die Buchhaltung outsourcen möchte, gibt sie komplett an uns ab.

Entscheidung

Kleinunternehmer bleiben oder zur Regelbesteuerung wechseln?

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Angebot, keine Pflicht. Ob sie für Sie günstig ist, hängt vor allem von Ihren Kunden und Ihren Ausgaben ab. Pauschale Antworten gibt es nicht – aber klare Anhaltspunkte.

Wann die Regelung oft passt

  • Ihre Kunden sind überwiegend Privatpersonen, die keine Vorsteuer abziehen können
  • Ihre Ausgaben und Investitionen sind gering
  • Sie möchten den Verwaltungsaufwand bei der Umsatzsteuer möglichst klein halten

Wann der Wechsel sich lohnen kann

  • Geschäftskunden: Unternehmen ziehen die Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung als Vorsteuer ab. Für sie ist ein Preis mit Umsatzsteuer meist kein Nachteil.
  • Investitionen: Planen Sie Anschaffungen wie Fahrzeug, Maschinen, Ausstattung oder Wareneinkauf, bringt der Vorsteuerabzug spürbare Liquidität zurück.
  • Wachstum: Rechnen Sie ohnehin damit, die Grenzen bald zu überschreiten, vermeidet ein früher Wechsel eine Umstellung mitten im Jahr.

Bedenken Sie: Ein freiwilliger Verzicht bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Wir rechnen die Varianten deshalb vorher mit Ihnen durch. Gründen Sie gerade, finden Sie weitere Startthemen auf unserer Seite für Gründer und Start-ups; wächst Ihr Betrieb über die Grenzen hinaus, lesen Sie weiter bei der Steuerberatung für Einzelunternehmer oder Freiberufler.

Ablauf

So starten Sie als Kleinunternehmer mit LXO

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    In rund 30 Minuten per Telefon oder Video klären wir Ihre Umsätze, Kunden und geplanten Anschaffungen – und ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

    Telefon oder Video
  2. 2

    Lexware Office einrichten

    Sie geben uns den Steuerberater-Zugang. Wir prüfen Einstellungen, Rechnungsvorlage und Kategorien und übernehmen bei Bedarf Daten und Vollmachten vom bisherigen Berater.

    Start in 48 Stunden
  3. 3

    Laufend begleitet

    Ob Kontrollbuchung oder vollständige Buchhaltung: Wir erstellen EÜR und Steuererklärungen, und Ihr fester Ansprechpartner meldet sich, wenn die Umsatzgrenzen näher rücken.

FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Kleinunternehmer

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer seit 2025?
Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten. Maßgeblich sind die Nettoumsätze. Für das Gründungsjahr gelten Besonderheiten, die wir mit Ihnen klären.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr mehr als 100.000 € umsetze?
Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Bereits für diesen Umsatz und alle folgenden müssen Sie Umsatzsteuer berechnen und abführen. Rechnungsvorlagen und Einstellungen in Lexware Office sollten deshalb rechtzeitig umgestellt werden.
Was muss auf der Rechnung eines Kleinunternehmers stehen?
Neben den üblichen Angaben ein Hinweis darauf, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden, sonst schulden Sie den ausgewiesenen Betrag. Lexware Office kann den Hinweis automatisch auf die Rechnung setzen, wenn die Regelung korrekt eingestellt ist.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein, zur Ausstellung von E-Rechnungen sind Kleinunternehmer nicht verpflichtet. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen von inländischen Geschäftskunden aber seit 2025. Dafür genügt in der Regel ein E-Mail-Postfach und eine Software, die die Dateien lesen kann.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Sie erklären dem Finanzamt, dass Sie die Regelbesteuerung anwenden möchten, und können dann Vorsteuer abziehen. An diese Entscheidung sind Sie fünf Kalenderjahre gebunden. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von Ihren Kunden und geplanten Investitionen ab.
Was kostet die Steuerberatung für Kleinunternehmer bei LXO?
Die Finanzbuchhaltung beginnt bei 209 €/Monat, der Jahresabschluss mit EÜR bei 1.190 €/Jahr, einzelne Beratung bei 135 €/Stunde – jeweils netto. Mit der Kontrollbuchung buchen Sie selbst und wir prüfen. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Klein anfangen, von Anfang an richtig

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt, und richten Lexware Office passend ein. Verbindliches Angebot danach, Start in 48 Stunden.

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