Lexware Office (früher lexoffice) kennt die Kleinunternehmerregelung. Richtig eingestellt, schreibt die Software Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit dem passenden Hinweis – und Sie behalten Ihre Umsätze laufend im Blick. Als Steuerberater für Kleinunternehmer arbeiten wir über den Steuerberater-Zugang direkt in Ihrem Konto.
Was wir zum Start einstellen und prüfen
- Kleinunternehmerregelung in den Einstellungen hinterlegt, damit Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt werden
- Hinweistext auf der Rechnungsvorlage geprüft
- Kategorien für Ausgaben brutto, da keine Vorsteuer abgezogen wird
- Leistungen ausländischer Anbieter markiert, bei denen die Steuerschuld auf Sie übergehen kann
- Bankkonto verbunden, damit Zahlungen automatisch Belegen zugeordnet werden
E-Rechnungen empfangen
Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen von inländischen Geschäftskunden empfangen und verarbeiten können. Selbst ausstellen müssen Sie E-Rechnungen dagegen nicht. In Lexware Office lassen sich eingehende E-Rechnungen direkt als Beleg erfassen; Details erklärt unser Beitrag E-Rechnung mit Lexware Office.
Grenzen im Blick behalten
Weil die Regelung im laufenden Jahr sofort entfällt, sobald die 100.000-€-Grenze überschritten wird, lohnt ein regelmäßiger Blick auf die Umsätze. Wer nah an den Grenzen liegt, plant mit uns, ab wann Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden müssen. Mit der Kontrollbuchung buchen Sie selbst und wir prüfen regelmäßig; wer die Buchhaltung outsourcen möchte, gibt sie komplett an uns ab.