Die genannten Beträge sind Richtwerte für typische Mandate. Ihr individueller Preis hängt vor allem von vier Faktoren ab:
- Belegmenge: Wie viele Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankumsätze und Zahlungsanbieter-Buchungen fallen im Monat an?
- Rechtsform und Abschlussart: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist weniger aufwendig als eine Bilanz einer GmbH mit Offenlegungspflicht.
- Mitarbeitende: Ob und wie viele Löhne abgerechnet werden, bestimmt den Umfang der Lohnbuchhaltung.
- Eigenleistung: Buchen Sie selbst in Lexware Office, reicht oft eine Kontrollbuchung statt der vollständigen Buchführung.
Weil wir direkt in Ihrem Lexware-Office-Konto arbeiten, entfallen Exporte, Nacherfassungen und Pendelordner. Dieser geringere Aufwand ist der Grund, warum wir feste Richtwerte nennen können.
Feste Vergütung statt Abrechnung nach Zeit
Für wiederkehrende Tätigkeiten wie Buchhaltung und Abschluss treffen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung in Textform, wie sie die Steuerberatervergütungsverordnung (§ 4 StBVV) vorsieht. So wissen Sie vorab, womit Sie planen können. Nur Beratungen außerhalb der laufenden Betreuung rechnen wir nach Zeit ab. Eine Orientierung nach der gesetzlichen Gebührenordnung gibt Ihnen unser Honorarrechner.
Mehr Hintergründe zu Kosten finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Steuerberater für Lexware Office? und speziell zum Abschluss unter Jahresabschluss mit Lexware Office.