IT-Dienstleister schreiben meist wenige, aber höhere Rechnungen und haben überschaubare Kosten: Hardware, Software-Abos, Cloud-Dienste, Weiterbildung, vielleicht ein Arbeitszimmer. Lexware Office (früher lexoffice) deckt diesen Bedarf gut ab, von der Rechnung bis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Rechnungen richtig schreiben

In Lexware Office legen Sie für Kunden im EU-Ausland die passende Umsatzsteuerkategorie fest, damit der Reverse-Charge-Hinweis automatisch auf der Rechnung steht. Software-Abos und Cloud-Dienste ausländischer Anbieter prüfen wir auf der Eingangsseite ebenfalls auf Reverse Charge. Wie das in der Software eingerichtet wird, zeigt unser Leitfaden zur Umsatzsteuer in Lexware Office. Für Rechnungen an inländische Unternehmen wird zudem die E-Rechnung schrittweise Pflicht: Der Empfang ist seit 2025 vorgeschrieben, bei der Ausstellung gelten Übergangsregeln bis Ende 2026 bzw. Ende 2027, ab 2028 betrifft sie alle.

Homeoffice und Arbeitszimmer

Viele IT-Selbstständige arbeiten von zu Hause. Für Tage im Homeoffice kann eine Tagespauschale von 6 € angesetzt werden, höchstens 1.260 € im Jahr. Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen Tätigkeit, kommen stattdessen die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale in Betracht. Welche Variante passt, klären wir anhand Ihrer Arbeitssituation.

Wenn aus dem Freelancer ein Unternehmen wird

  • Erste Mitarbeitende: Lohnbuchhaltung und Arbeitsverträge
  • Wechsel in die GmbH: Gründung, Eröffnungsbilanz, Geschäftsführervertrag
  • Eigenes Softwareprodukt: andere Fragen zu Umsatzsteuer und Erlösen

Für den Schritt in die GmbH lohnt ein Blick in unseren Beitrag Lexware Office für die GmbH. Wer ein eigenes Produkt im Abo vertreibt, findet die passenden Themen auf unserer Seite Steuerberater für SaaS-Anbieter.