Steuerlich sind GmbH und Gesellschafter zwei getrennte Personen. Jede Zahlung zwischen beiden – Gehalt, Ausschüttung, Darlehen, Miete – muss klar vereinbart und nachvollziehbar sein. Genau hier setzt unsere Steuerberatung für GmbH an.
Geschäftsführergehalt und verdeckte Gewinnausschüttung
Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die GmbH Betriebsausgabe, wenn es angemessen ist und im Voraus klar vereinbart wurde. Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Lage erhalten würde. Ist die Vergütung überhöht, rückwirkend vereinbart oder wird sie anders gezahlt als vertraglich festgelegt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen: Der Betrag erhöht dann den Gewinn der GmbH und wird beim Gesellschafter als Kapitalertrag besteuert. Dasselbe Risiko besteht bei Tantiemen, Pensionszusagen oder der Privatnutzung eines Firmenwagens ohne passende Regelung. Wie sich Gehaltsbestandteile steuerlich sinnvoll gestalten lassen, zeigt unser Beitrag zur Nettolohnoptimierung für GmbH-Geschäftsführer.
Gewinnausschüttung und Kapitalertragsteuer
Eine Ausschüttung setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus. Die GmbH behält bei der Auszahlung Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, meldet sie beim Finanzamt an und führt sie ab; der Gesellschafter erhält eine Steuerbescheinigung. Für Anteile im Privatvermögen ist die Steuer damit grundsätzlich abgegolten. Bei einer Beteiligung von mindestens 25 % – oder mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die GmbH – kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren in Betracht kommen. Welche Mischung aus Gehalt, Ausschüttung und Thesaurierung zu Ihnen passt, rechnen wir individuell durch. Einen ersten Überblick gibt unser GmbH-Rechner.
Gesellschafterdarlehen und Verrechnungskonto
Leiht die GmbH ihrem Gesellschafter Geld, braucht es einen schriftlichen Vertrag, einen fremdüblichen Zins und eine ernsthafte Rückzahlungsvereinbarung – sonst droht auch hier eine verdeckte Gewinnausschüttung. Leiht umgekehrt der Gesellschafter der GmbH Geld, sind die Zinsen bei der GmbH grundsätzlich Betriebsausgabe, werden für die Gewerbesteuer aber unter Umständen teilweise hinzugerechnet. Beim Gesellschafter gilt für solche Zinsen je nach Beteiligungshöhe nicht in jedem Fall der Abgeltungsteuersatz. In der Buchhaltung führen wir das Verrechnungskonto des Gesellschafters sauber mit, damit private und betriebliche Zahlungen getrennt bleiben.