Die Bescheinigung beschreibt, welche Arbeiten wir an Ihren Buchungen vorgenommen haben und auf welcher Grundlage die Auswertung beruht. Sie ist keine Abschlussprüfung im Sinne des Handelsrechts und kein Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers. Für Banken ist sie trotzdem wertvoll: Sie zeigt, dass eine Steuerberatungsgesellschaft die Zahlen aufbereitet und auf Plausibilität geprüft hat.

Worauf Banken in der BWA schauen

  • Umsatz und Rohertrag im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Personal- und Raumkosten als größte Fixkostenblöcke
  • Vorläufiges Ergebnis nach anteiligen Abschreibungen und Sonderzahlungen
  • Bankbestände und Verbindlichkeiten aus der Summen- und Saldenliste

Damit diese Werte stimmen, verteilen wir zum Beispiel Jahresbeiträge für Versicherungen und Abschreibungen auf die Monate und berücksichtigen Bestandsveränderungen, soweit Sie uns die Angaben liefern. Eine BWA ohne diese Korrekturen kann ein deutlich zu gutes oder zu schlechtes Bild zeigen.

Ein aussagekräftiger Vorjahresvergleich setzt voraus, dass auch das Vorjahr vergleichbar gebucht wurde. Haben Sie die Buchhaltung oder den Kontenrahmen gewechselt, gleichen wir die Zuordnung an, damit Abweichungen auf echten Veränderungen beruhen und nicht auf unterschiedlicher Kontierung.

Besonders gefragt ist die geprüfte BWA bei Bauunternehmen, die Avale und Bürgschaften benötigen, im Online-Handel mit Warenfinanzierung und bei Gründern, die eine Anschlussfinanzierung brauchen. Alle Leistungen und Pakete im Vergleich finden Sie in unserer Preisübersicht.