Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest; er liegt zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg.
Bewegliche Gegenstände
Werden mit der Immobilie bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel mitverkauft, gehört deren angemessener Wert nicht zur Bemessungsgrundlage. Der Wert sollte realistisch und im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
Ausnahmen
Bestimmte Erwerbe sind von der Grunderwerbsteuer befreit, etwa zwischen Ehegatten oder zwischen Eltern und Kindern sowie bei kleinen Kaufpreisen bis 2.500 €. Bei Kapitalgesellschaften und Share Deals gelten eigene Regeln, die ein Rechner nicht abbildet.
Für Unternehmer, die Immobilien kaufen oder in eine GmbH einbringen möchten, lohnt sich eine Beratung vorab – mehr bei unserer Steuerberatung und auf der Seite für Immobilienmakler.