Ihre Einnahmen kommen nicht von Kunden, sondern von Versicherern, Maklerpools und Verbünden – jeweils mit eigener Abrechnung. Genau hier entsteht der meiste Aufwand. Mit dem Steuerberater-Zugang zu Ihrem Lexware Office (früher lexoffice) sehen wir Abrechnungen und Bankumsätze an einem Ort.
Provisionsabrechnungen importieren und abgleichen
Sie laden die Abrechnungen der Gesellschaften und Pools als PDF hoch oder leiten sie per E-Mail weiter. Wir gleichen jede Abrechnung mit dem tatsächlichen Zahlungseingang ab: Wurden Stornos verrechnet? Wurde ein Teil als Stornoreserve einbehalten? Stimmen Vorschüsse und Verrechnungen? Differenzen klären wir mit Ihnen, bevor sie sich über Monate aufsummieren.
Stornohaftung und Rückforderungen
Wird ein Vertrag innerhalb der Haftungszeit gekündigt oder beitragsfrei gestellt, fordert der Versicherer die Provision ganz oder anteilig zurück. Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, erfasst Rückzahlungen erst, wenn sie abfließen. Wer bilanziert, kann für das Stornorisiko unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückstellung bilden – Höhe und Begründung müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Einbehaltene Stornoreserven sind dabei keine verlorenen Beträge, sondern Ansprüche, die wir sauber nachhalten.
Makler, Vertreter, Mehrfachagent
Ob Sie als unabhängiger Makler im Auftrag Ihrer Kunden oder als Vertreter für eine oder mehrere Gesellschaften tätig sind, ändert vor allem Ihre Vertragsbeziehungen und Abrechnungswege. Umsatzsteuerlich sind beide Tätigkeiten befreit. Bei einem Wechsel oder beim Ausscheiden aus einem Vertretervertrag lohnt sich ein frühes Gespräch über die steuerliche Behandlung möglicher Zahlungen.
Wenn der Bestand wächst
Mit steigenden Bestandsprovisionen stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen – mehr dazu auf unserer Seite zur Steuerberatung für die GmbH. Eine erste Orientierung gibt der GmbH-Rechner. Vermitteln Sie auch Immobilien, lohnt ein Blick auf die Seite für Immobilienmakler – dort gelten umsatzsteuerlich ganz andere Regeln.