Lexware Office (früher lexoffice) ist für viele Shops eine gute Basis: Bankkonten und PayPal lassen sich direkt anbinden, Belege werden digital erfasst und die Umsatzsteuer-Voranmeldung geht per ELSTER ans Finanzamt. Damit das bei Tausenden Transaktionen funktioniert, braucht es eine durchdachte Datenstruktur.
Daten aus Shop und Warenwirtschaft
Rechnungen entstehen bei den meisten Händlern nicht in Lexware Office, sondern in JTL, plentymarkets oder direkt im Marktplatz. Über amainvoice oder accountone werden Rechnungen, Gutschriften und Marktplatz-Abrechnungen strukturiert übergeben. Wir richten diese Wege mit Ihnen ein und legen fest, welche Daten wohin fließen, damit nichts doppelt oder gar nicht gebucht wird.
Abgleich der Auszahlungen
Der wichtigste Schritt ist die Verbindung von Bestellung, Zahlung und Auszahlung. Für jeden Zahlungsweg prüfen wir, ob die gemeldeten Umsätze mit den Auszahlungen auf Ihrem Bankkonto übereinstimmen. Gebühren von Marktplätzen und Zahlungsanbietern behandeln wir umsatzsteuerlich je nach Anbieter und Sitz richtig, denn hier gelten teils unterschiedliche Regeln.
Umsatzsteuer im EU-Handel
- Prüfung, ob die EU-weite Schwelle von 10.000 € für Fernverkäufe erreicht ist
- Zuordnung der Umsätze nach Bestimmungsland und Steuersatz
- Vorbereitung der vierteljährlichen OSS-Meldung
- Hinweis auf mögliche Registrierungspflichten bei Lagern im Ausland
Wie Lexware Office Steuersätze, OSS und Reverse Charge abbildet, erklären wir ausführlich im Leitfaden zur Umsatzsteuer in Lexware Office. Verkaufen Sie auch an Geschäftskunden im Inland, betrifft Sie zudem die E-Rechnung; Details dazu finden Sie im Beitrag zur E-Rechnung in Lexware Office. Verkaufen Sie neben Ware auch Software-Abos oder andere digitale Leistungen, gelten eigene Regeln zum Leistungsort; mehr dazu auf unserer Seite Steuerberater für SaaS-Anbieter.