Als Einzelunternehmer zahlen Sie auf Ihren gesamten Gewinn Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, und es gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und die volle Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Zusammen liegt die Belastung bei einem Hebesatz von 400 % bei rund 30 %. Ihr Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird bei Ihnen persönlich als Arbeitslohn versteuert.
Thesaurierung oder Ausschüttung
Der Vorteil der GmbH entsteht vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben. Werden sie ausgeschüttet, fällt zusätzlich die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Der Rechner zeigt deshalb beide Varianten.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Sozialversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge
- Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen
- Teileinkünfteverfahren und Verluste
- Gründungskosten wie Notar und Handelsregister sowie die Bindung des Stammkapitals – die laufenden Mehrkosten geben Sie als Pauschale ein
Die Rechtsformwahl ist deshalb immer eine Einzelfallentscheidung. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Steuerberatung für GmbH und zur UG (haftungsbeschränkt).