Rechtsform · Einzelunternehmen

Steuerberatung und Buchhaltung für Einzelunternehmer – mit Lexware Office im Griff

Im Einzelunternehmen sind Sie und Ihr Betrieb steuerlich eine Person: Der Gewinn landet in Ihrer Einkommensteuererklärung, Sie haften persönlich, und jede Privatentnahme muss sauber gebucht sein. Wir verbinden Steuerberatung für Einzelunternehmer und laufende Buchhaltung für Einzelunternehmer in einem Mandat – direkt in Ihrem Lexware Office.

  • Gewerbesteuer und Anrechnung auf die Einkommensteuer im Blick
  • EÜR oder Bilanz – je nach Größe und Eintragung
  • Rechtzeitig wissen, ob sich eine GmbH lohnt
Steuern im Einzelunternehmen

Steuerberatung für Einzelunternehmer: die vier großen Themen

Diese Seite richtet sich an gewerbliche Einzelunternehmer – vom Handwerksbetrieb über den Online-Händler bis zur Agentur. Üben Sie einen freien Beruf aus, gelten teils andere Regeln; mehr dazu auf unserer Seite für Freiberufler.

Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe betreibt, meldet es bei der Gemeinde an; das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt. Zusätzlich übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Mit der Anmeldung werden Sie in der Regel Mitglied der IHK oder der Handwerkskammer.

Gewerbesteuer mit Freibetrag

Als natürliche Person erhalten Sie bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Liegt der Gewinn darüber, fällt Gewerbesteuer nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde an. Ein Teil davon wird pauschal auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.

EÜR oder Bilanz

Kleinere Einzelunternehmen ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wer größer wird oder als Kaufmann im Handelsregister steht, muss bilanzieren. Wo die Grenzen liegen, erklären wir weiter unten.

Persönliche Haftung

Ein Einzelunternehmen hat kein vom Inhaber getrenntes Vermögen. Für Schulden des Betriebs – auch für Steuerschulden – haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Das ist einer der Gründe, warum viele Unternehmer ab einer gewissen Größe über eine GmbH nachdenken.

Belegfluss

Vom Laden bis zur BWA

Verkauf & AufträgeRechnungen und Kasse
Einkauf & KostenBelege und Verträge
Lexware OfficeBelege und Bankumsätze
LXOLXOprüft, bucht, meldet
AuswertungBWA und Steuern
Gewinnermittlung

Buchhaltung für Einzelunternehmer: EÜR oder Bilanz?

Ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen dürfen oder doppelt buchen und bilanzieren müssen, hängt von zwei Fragen ab: Wie groß ist Ihr Unternehmen, und sind Sie im Handelsregister eingetragen?

Steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO

Gewerbliche Unternehmer werden buchführungspflichtig, wenn sie im Wirtschaftsjahr mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn erzielen. Die Pflicht beginnt aber nicht automatisch: Das Finanzamt teilt sie Ihnen mit, und sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr, das auf diese Mitteilung folgt. Bis dahin dürfen Sie bei der EÜR bleiben.

Kaufleute im Handelsregister

Sind Sie als eingetragener Kaufmann (e. K.) im Handelsregister eingetragen – freiwillig oder weil Ihr Betrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert –, sind Sie grundsätzlich nach dem Handelsgesetzbuch zur Buchführung und Bilanz verpflichtet. Für kleine Einzelkaufleute gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung, die wir im Einzelfall prüfen.

Was sich mit der Bilanz ändert

Bei der Bilanz zählt nicht mehr der Zahlungsfluss, sondern wann ein Geschäftsvorfall wirtschaftlich entsteht. Forderungen, Verbindlichkeiten, Warenbestände und Rückstellungen gehören zum Abschluss, eine Inventur wird nötig. Lexware Office (früher lexoffice) unterstützt die doppelte Buchführung; den Übergang von der EÜR zur Bilanz und den Jahresabschluss übernehmen wir.

Praxis mit Lexware Office

Entnahmen, Einlagen und Vorauszahlungen sauber führen

Im Einzelunternehmen gibt es kein Gehalt für den Inhaber. Was Sie für sich aus dem Betrieb nehmen, ist eine Privatentnahme – sie mindert den Gewinn nicht. Zahlen Sie umgekehrt privates Geld ein, ist das eine Privateinlage und keine Betriebseinnahme. Gerade wenn ein Konto betrieblich und privat genutzt wird, sorgt diese Unterscheidung in der Buchhaltung für viele Rückfragen.

Was wir in Lexware Office trennen

  • Entnahmen und Einlagen auf eigenen Kategorien, damit der Gewinn stimmt
  • Private Zahlungen wie Einkommensteuer oder Krankenversicherung als Entnahme, nicht als Betriebsausgabe
  • Sachentnahmen, etwa Waren für den Eigenbedarf, und die private Nutzung eines Firmenwagens
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung aus denselben Daten, ohne Exporte

Hohe Entnahmen bei gleichzeitigen betrieblichen Krediten können außerdem dazu führen, dass Schuldzinsen steuerlich nur eingeschränkt abziehbar sind. Das prüfen wir, bevor es teuer wird.

Vorauszahlungen einplanen

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Mit der monatlichen BWA bis zum 5. des Folgemonats sehen Sie früh, ob Vorauszahlungen zu Ihrem tatsächlichen Gewinn passen oder angepasst werden sollten.

Wer seine Buchhaltung outsourcen möchte, gibt diese Arbeit komplett an uns ab; wer selbst bucht, nutzt unsere Kontrollbuchung.

Welche Leistung passt zu Ihrem Einzelunternehmen?

Welche Leistung passt zu Ihrem Einzelunternehmen?
LeistungWas enthalten istPreis (netto)
FinanzbuchhaltungLaufende Buchhaltung in Ihrem Lexware Office inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldungab 209 €/Monat
JahresabschlussEÜR oder Bilanz sowie Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungab 1.190 €/Jahr
Steuerberater-FlatrateFinanzbuchhaltung, Jahresabschluss, monatliche BWA, Umsatzsteuer-Voranmeldung, laufende Beratung, persönlicher Ansprechpartnerab 397 €/Monat
SteuerberatungRechtsformwechsel, Investitionen, Vorauszahlungen, Nachfolgeab 135 €/Stunde
LohnbuchhaltungFür Ihre Mitarbeitendennach Angebot

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt. Einmalige Onboarding-Gebühr 450 € netto für Mandatseinrichtung, Datenmigration und Lexware-Anbindung. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Ab wann eine GmbH? Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt von Gewinnhöhe, Entnahmebedarf, Haftungsrisiken und dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ab. Einen ersten Überblick gibt unser GmbH-Rechner; was danach auf Sie zukommt, beschreibt unsere Seite zur Steuerberatung für GmbH. Sind Sie noch klein, lohnt ein Blick auf die Kleinunternehmerregelung; üben Sie einen freien Beruf aus, gelten die Regeln der Steuerberatung für Freiberufler.
Ablauf

In drei Schritten zur neuen Steuerkanzlei

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    In rund 30 Minuten per Telefon oder Video klären wir Gewerbe, Gewinnermittlung, Belegvolumen und offene Fristen. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

    Telefon oder Video
  2. 2

    Übergabe und Lexware-Zugang

    Sie geben uns den Steuerberater-Zugang zu Lexware Office. Vorjahreszahlen, Vollmachten und die Abstimmung mit Ihrem bisherigen Berater übernehmen wir.

    Start in 48 Stunden
  3. 3

    Laufend betreut

    Wir buchen oder prüfen, melden die Umsatzsteuer und erstellen den Jahresabschluss. Ihr fester Ansprechpartner hat Vorauszahlungen, Entnahmen und die Frage nach der Rechtsform im Blick.

FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Einzelunternehmer

Ab wann muss ich als Einzelunternehmer bilanzieren?
Steuerlich, wenn Ihr Umsatz im Wirtschaftsjahr mehr als 800.000 € oder Ihr Gewinn mehr als 80.000 € beträgt und das Finanzamt Ihnen die Buchführungspflicht mitgeteilt hat. Die Pflicht gilt dann ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Unabhängig davon bilanzieren im Handelsregister eingetragene Kaufleute grundsätzlich nach HGB.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer?
Auf den Gewerbeertrag wird zunächst ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Für den Rest richtet sich die Höhe nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Ein Teil der Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Mehrbelastung je nach Hebesatz gering ausfallen kann.
Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?
Nein. Was Sie für private Zwecke entnehmen, ist eine Privatentnahme und mindert den Gewinn nicht. Besteuert wird der gesamte Gewinn des Unternehmens mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz – unabhängig davon, wie viel Sie entnehmen.
Muss ich ein separates Geschäftskonto haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es für Einzelunternehmer in der Regel nicht, aber sehr zu empfehlen. Ein eigenes Konto trennt betriebliche und private Zahlungen und erleichtert die Buchhaltung in Lexware Office erheblich. Verbunden mit der Software kommen die Bankumsätze automatisch an.
Was kostet die Steuerberatung für Einzelunternehmer bei LXO?
Die Finanzbuchhaltung beginnt bei 209 €/Monat, der Jahresabschluss bei 1.190 €/Jahr, die Steuerberater-Flatrate bei 397 €/Monat – jeweils netto. Der genaue Preis hängt von Belegvolumen und Gewinnermittlung ab; das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Ihr Einzelunternehmen, steuerlich gut aufgestellt

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Gewinnermittlung, Gewerbesteuer und die passende Leistung. Verbindliches Angebot danach, Start in 48 Stunden.

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