Lexware Office (früher lexoffice) führt die Buchhaltung je Gesellschaft. In einer Holding-Struktur hat deshalb jede GmbH ihr eigenes Lexware-Office-Konto, ihre eigene Bankanbindung und ihren eigenen Jahresabschluss. Wir arbeiten über den Steuerberater-Zugang in allen Konten und stimmen sie miteinander ab – das ist der Kern unserer Buchhaltung für Holding-Strukturen.
Konzerninterne Verrechnungen
Zwischen Holding und Töchtern fließen typischerweise Managementvergütungen, Kostenumlagen, Mieten, Darlehen und Ausschüttungen. Jede dieser Zahlungen braucht einen Vertrag, der einem Fremdvergleich standhält, und muss in beiden Gesellschaften spiegelbildlich gebucht sein. Wir führen die Verrechnungskonten laufend und gleichen sie mindestens zum Jahresende ab, damit Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften übereinstimmen.
Ausschüttungen an die Holding
Auch bei einer Ausschüttung an die Holding behält die Tochter zunächst Kapitalertragsteuer ein. Die Holding bucht die Dividende brutto und lässt sich die einbehaltene Steuer in ihrer Körperschaftsteuerveranlagung anrechnen oder erstatten. Für die Gewinnverwendung braucht es Beschlüsse in der Tochtergesellschaft – wir bereiten die Zahlen dafür vor.
Jahresabschlüsse je Gesellschaft
Holding und Töchter erstellen jeweils einen eigenen Jahresabschluss mit E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung. Kleinere Gruppen sind in der Regel nicht zu einem Konzernabschluss verpflichtet. Für eine Konsolidierung ist Lexware Office auch nicht ausgelegt; bei größeren Gruppen klären wir, welche Lösung dafür sinnvoll ist. Wer die Buchhaltung outsourcen möchte, kann einzelne Gesellschaften selbst buchen und andere vollständig an uns abgeben. Wie die einzelne Gesellschaft in der Software arbeitet, beschreibt unser Ratgeber Lexware Office für die GmbH.