Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt für jede Leistung einen Gebührenrahmen fest – etwa 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr für die monatliche Buchführung – und Tabellen, aus denen sich die volle Gebühr nach dem Gegenstandswert ergibt.

Unser Rechner nimmt für jede Leistung den Mittelwert des Gebührenrahmens und schlägt 10 % auf. Das ist der Ausgangswert, mit dem wir in ein individuelles Angebot gehen. Die Gegenstandswerte leiten wir vereinfacht aus Umsatz, Gewinn und Bilanzsumme ab.

Mit oder ohne laufende Buchhaltung

Übernehmen wir Ihre Buchhaltung laufend in Lexware Office, sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in der Buchführungsgebühr enthalten. Buchen Sie selbst, müssen wir Ihre Buchhaltung vor dem Abschluss prüfen und aufbereiten. Dafür setzen wir 25 % der jährlichen Buchführungsgebühr zusätzlich zum Jahresabschluss an.

Was nicht enthalten ist

  • Private Steuererklärungen von GmbH-Gesellschaftern
  • Beratung außerhalb der laufenden Betreuung (Zeitgebühr)
  • Einrichtung der Buchhaltung und Lohnkonten, Auslagen

Unsere festen Richtwerte und die Flatrate finden Sie auf der Preisseite. Wie wir die Buchhaltung übernehmen, steht bei der Finanzbuchhaltung.