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Für wen die EÜR gilt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachere Alternative zur doppelten Buchführung. Sie gilt für:
- Freiberufler (Ärzte, Architekten, Anwälte, Berater etc.)
- Einzelunternehmer, deren Umsatz 800.000 € und Gewinn 80.000 € nicht übersteigt
- Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag
GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig und erstellen keine EÜR. Für Personengesellschaften hängt es von Struktur und Umsatz ab.
Wie Lexoffice die EÜR vorbereitet
Lexware Office ist besonders gut für die EÜR-Vorbereitung geeignet. Die Software:
- Kategorisiert Einnahmen und Ausgaben automatisch nach steuerlich relevanten Konten
- Archiviert alle Belege GoBD-konform und revisionssicher für 10 Jahre
- Erstellt monatliche Gewinnauswertungen, die die EÜR-Struktur widerspiegeln
- Erlaubt dem Steuerberater direkten Zugriff auf alle Daten ohne Export
Das Ergebnis: Der Steuerberater kann die EÜR fast vollständig aus dem System erstellen, ohne dass Sie Unterlagen zusammenstellen oder versenden müssen.
Was der Steuerberater bei der Lexoffice-EÜR übernimmt
Auch bei der EÜR gibt es Aufgaben, die ein Steuerberater übernehmen sollte:
- Prüfung der Buchungskategorien auf steuerliche Korrektheit
- Berücksichtigung von Privatanteilen bei gemischten Ausgaben (z.B. Kfz, Büro im Homeoffice)
- Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (Büroausstattung, IT, Fahrzeuge)
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Einkommensteuererklärung (für Selbstständige gemeinsam mit der EÜR eingereicht)
- Gewerbesteuererklärung (falls gewerbetreibend)
Mit direktem Lexoffice-Zugang kann der Steuerberater alle notwendigen Informationen direkt aus dem System abrufen und den steuerlichen Jahresabschluss ohne aufwändige Datenübergabe erstellen.
Fristen und Kosten für die EÜR
Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung. Mit Steuerberater gilt eine verlängerte Abgabefrist bis 30. April des übernächsten Jahres (für 2025 also bis 30. April 2027). Ohne Steuerberater gilt die Standardfrist bis 31. Juli des Folgejahres.
Kosten für die EÜR-Erstellung: Die Erstellung der gesamten steuerlichen Jahresabschlussunterlagen (EÜR, USt-Jahreserklärung, ESt-Erklärung) beginnt bei ca. 1.190 € netto zzgl. 19 % MwSt. für einfache Fälle. Günstigere Preise bei sauberer, laufender Buchführung in Lexoffice sind möglich, da der Steuerberater weniger Aufbereitungsaufwand hat.
Häufige Fragen
Kann ich meine EÜR selbst in Lexoffice erstellen?
Was kostet die EÜR-Erstellung über einen Steuerberater?
Bis wann muss die EÜR eingereicht werden?
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