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Wer einen Jahresabschluss erstellen muss
In Deutschland ist die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses an die Rechtsform und den Umsatz geknüpft:
- Einzelunternehmer und Freiberufler: Erstellen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sofern sie nicht buchführungspflichtig sind (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €).
- GmbH, UG, AG: Bilanzierungspflicht — Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), inklusive Offenlegung im Bundesanzeiger.
- Personengesellschaften (OHG, KG): Je nach Umsatz und Gesellschaftsstruktur unterschiedliche Pflichten.
Lexoffice eignet sich sowohl für die EÜR als auch für die vorbereitende Buchführung vor dem Jahresabschluss einer GmbH.
Der Ablauf mit einem Lexoffice-Steuerberater
Ein Steuerberater mit direktem Lexoffice-Zugang kann den Jahresabschlussprozess erheblich verschlanken:
- Laufende Buchführung im Jahr: Der Steuerberater prüft die Buchungen monatlich direkt in Ihrem Konto. Fehler werden früh erkannt, nicht erst am Jahresende.
- Abschlussarbeiten: Nach dem Jahresende bucht der Steuerberater offene Vorgänge nach, nimmt Abschlussbuchungen vor (Abschreibungen, Rückstellungen) und erstellt die Steuererklärungen.
- Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerjahreserklärung werden direkt über ELSTER eingereicht.
- Bescheide und Rückfragen: Ihr Steuerberater kommuniziert mit dem Finanzamt, erklärt Ihnen relevante Bescheide und prüft diese auf Korrektheit.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Auch mit Lexoffice gibt es einige Dinge, die Sie als Mandant zum Jahresabschluss beitragen:
- Vollständige Belege für alle Buchungsvorgänge (in Lexoffice hochgeladen)
- Kontoauszüge aller Geschäftskonten zum 31.12.
- Inventurliste (bei Unternehmen mit Warenbestand)
- Informationen zu privaten Kfz-Nutzungen, Reisekosten oder anderen gemischten Aufwendungen
- Bei GmbH: Gesellschafterbeschlüsse, Dividendenzahlungen, Gesellschafter-Darlehen
Wichtige Fristen für den Jahresabschluss
Die Abgabefrist für Steuererklärungen hängt davon ab, ob ein Steuerberater eingeschaltet ist:
- Ohne Steuerberater: Abgabe der Steuererklärungen für 2025 bis 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: Verlängerte Frist bis 30. April 2027 (Fristverlängerung wird automatisch gewährt)
- GmbH — Offenlegung Bundesanzeiger: Spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende, also bis 31. Dezember 2026 für das Jahr 2025
Was der Jahresabschluss mit Lexoffice kostet
Die Kosten für den Jahresabschluss richten sich nach Rechtsform, Buchungsvolumen und Komplexität. Richtwerte netto zzgl. 19 % MwSt.:
- EÜR (Einzelunternehmer/Freiberufler): ab 1.190 €
- Bilanz GmbH (klein): ab 1.500 €
- Bilanz GmbH (mittelgroß): ab 2.500 €
Bei sauberer, laufender Buchführung über das Jahr in Lexoffice ist der Abschluss typischerweise günstiger, da der Steuerberater weniger Nacharbeit leisten muss.
Häufige Fragen
Muss ich für den Jahresabschluss etwas aus Lexoffice exportieren?
Wie lange dauert der Jahresabschluss mit Lexoffice?
Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss?
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