Inhaltsverzeichnis

  1. Ab wann ist Bilanzierung Pflicht?
  2. Was Lexoffice für die Bilanzierung liefert
  3. Die Rolle des Steuerberaters
  4. Der Ablauf im Überblick

Ab wann ist Bilanzierung Pflicht?

Die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz ergibt sich in Deutschland aus zwei Quellen:

  • Handelsrecht (§ 238 HGB): Alle Kaufleute sind buchführungspflichtig. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind immer Kaufleute und daher immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
  • Steuerrecht (§ 141 AO): Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden buchführungspflichtig, wenn Umsatz 800.000 € oder Gewinn 80.000 € übersteigen.

Unterhalb dieser Grenzen reicht für Einzelunternehmer und Freiberufler eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Für GmbHs gilt jedoch grundsätzlich Bilanzierungspflicht.

Was Lexoffice für die Bilanzierung liefert

Lexware Office (lexoffice) unterstützt die vorbereitende Buchführung für bilanzierende Unternehmen hervorragend. Die Software:

  • Erfasst Belege GoBD-konform und archiviert sie revisionssicher
  • Gleicht Bankbewegungen automatisch ab
  • Erstellt monatliche Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenliste)
  • Exportiert Daten in das DATEV-Format für die Kanzleisoftware des Steuerberaters

Was Lexoffice nicht kann: Den fertigen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Das ist Aufgabe des Steuerberaters, der die Lexoffice-Daten übernimmt und den handels- und steuerrechtlichen Abschluss daraus erstellt.

Die Rolle des Steuerberaters bei der Lexoffice-Bilanz

Ein Steuerberater mit direktem Lexoffice-Zugang übernimmt folgende Aufgaben beim Jahresabschluss:

  • Prüfung und Korrektur der laufenden Buchführung
  • Buchung von Abschreibungen, Rückstellungen und Bilanzpositionen
  • Erstellung der Bilanz und GuV nach HGB
  • Erstellung des steuerlichen Jahresabschlusses (E-Bilanz)
  • Einreichung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung über ELSTER
  • Einreichung der Offenlegung im Bundesanzeiger (für GmbHs Pflicht)

Der Ablauf: Lexoffice-Bilanz mit Steuerberater

  1. Laufende Buchführung in Lexoffice: Belege erfassen, Bankabgleich durchführen.
  2. Monatliche Prüfung durch den Steuerberater über den Direktzugang.
  3. Nach Jahresende: Abschluss-Checkliste der Kanzlei abarbeiten (fehlende Belege, offene Fragen).
  4. Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und Steuererklärungen.
  5. Freigabe durch den Gesellschafter, Einreichung über ELSTER.
  6. Offenlegung im Bundesanzeiger.
GmbHs, die den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlegen, riskieren Bußgelder ab 2.500 Euro. Die Frist beträgt 12 Monate nach Geschäftsjahresende.

Häufige Fragen

Kann Lexoffice eine Bilanz erstellen?
Lexoffice liefert die Datengrundlage für die Bilanzierung — also GoBD-konforme Buchführung, Belege und Auswertungen. Den fertigen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV muss ein zugelassener Steuerberater erstellen.
Ab wann muss eine GmbH bilanzieren?
Eine GmbH ist immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Das ergibt sich aus der Kaufmannseigenschaft nach HGB.
Was kostet der Jahresabschluss einer GmbH mit Lexoffice?
Der Jahresabschluss einer kleinen GmbH beginnt bei ca. 1.500 Euro netto zzgl. 19 % MwSt. Mittelgroße GmbHs mit höherem Buchungsvolumen liegen bei 2.500 Euro und mehr.

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