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Ab wann ist Bilanzierung Pflicht?
Die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz ergibt sich in Deutschland aus zwei Quellen:
- Handelsrecht (§ 238 HGB): Alle Kaufleute sind buchführungspflichtig. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind immer Kaufleute und daher immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
- Steuerrecht (§ 141 AO): Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden buchführungspflichtig, wenn Umsatz 800.000 € oder Gewinn 80.000 € übersteigen.
Unterhalb dieser Grenzen reicht für Einzelunternehmer und Freiberufler eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Für GmbHs gilt jedoch grundsätzlich Bilanzierungspflicht.
Was Lexoffice für die Bilanzierung liefert
Lexware Office (lexoffice) unterstützt die vorbereitende Buchführung für bilanzierende Unternehmen hervorragend. Die Software:
- Erfasst Belege GoBD-konform und archiviert sie revisionssicher
- Gleicht Bankbewegungen automatisch ab
- Erstellt monatliche Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenliste)
- Exportiert Daten in das DATEV-Format für die Kanzleisoftware des Steuerberaters
Was Lexoffice nicht kann: Den fertigen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Das ist Aufgabe des Steuerberaters, der die Lexoffice-Daten übernimmt und den handels- und steuerrechtlichen Abschluss daraus erstellt.
Die Rolle des Steuerberaters bei der Lexoffice-Bilanz
Ein Steuerberater mit direktem Lexoffice-Zugang übernimmt folgende Aufgaben beim Jahresabschluss:
- Prüfung und Korrektur der laufenden Buchführung
- Buchung von Abschreibungen, Rückstellungen und Bilanzpositionen
- Erstellung der Bilanz und GuV nach HGB
- Erstellung des steuerlichen Jahresabschlusses (E-Bilanz)
- Einreichung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung über ELSTER
- Einreichung der Offenlegung im Bundesanzeiger (für GmbHs Pflicht)
Der Ablauf: Lexoffice-Bilanz mit Steuerberater
- Laufende Buchführung in Lexoffice: Belege erfassen, Bankabgleich durchführen.
- Monatliche Prüfung durch den Steuerberater über den Direktzugang.
- Nach Jahresende: Abschluss-Checkliste der Kanzlei abarbeiten (fehlende Belege, offene Fragen).
- Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und Steuererklärungen.
- Freigabe durch den Gesellschafter, Einreichung über ELSTER.
- Offenlegung im Bundesanzeiger.
Häufige Fragen
Kann Lexoffice eine Bilanz erstellen?
Ab wann muss eine GmbH bilanzieren?
Was kostet der Jahresabschluss einer GmbH mit Lexoffice?
GmbH-Jahresabschluss über LXO — direkt aus Lexoffice
Bilanz, GuV, Offenlegung — alles aus einem Konto. Kein Export.
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